Die auch Babywalker oder Gehfrei genannten Geräte sind für Kinder im Alter von 6 bis 15 Monaten konzipiert, die noch nicht laufen können. Sie bestehen aus einem Plastikgestell auf Rädern mit integriertem Sitz. Darin sitzt oder steht das Kind und berührt den Boden mit den Zehenspitzen. Häufig sind sie zusätzlich mit Spielboard, Rassel und Figuren ausgestattet. Der Babywalker rollt los, wenn sich das Kind vom Boden abstößt und „losgeht“. Die Stiftung Warentest hat diese Geräte bereits 1997 getestet und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass alle getesteten mobilen Lauflernhilfen, in denen das Kind sitzt, unnötig und gefährlich sind. Selbst unter ihrer Aufsicht lassen sich schwere Unfälle nicht ausschließen.
Das liegt zum einen daran, dass die Kinder in den Geräten kurzzeitige Geschwindigkeiten von bis zu zehn Kilometern pro Stunde erreichen. Sie können gegen Tischkanten oder Regale knallen und sich verletzen. Die Eltern unterschätzen häufig die Geschwindigkeit und reagieren zu spät. Zudem können Kinder mit Gehfreis Treppen herunterfallen oder über Hindernisse stürzen. Da sie mehr oder weniger aufrecht in den Lauflernhilfen stehen, erreichen sie plötzlich auch Gegenstände, die höher liegen und bringen sich damit in Gefahr – etwa, wenn sie den brodelnden Topf vom Herd, giftige Medikamente von der Kommode oder die heiße Teetasse vom Tisch ziehen.
6.000 Unfälle pro Jahr durch Lauflernhilfen
Nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte erleiden in Deutschland etwa 6000 Kinder pro Jahr einen Unfall, der auf das Konto der Babywalker geht. Kopfverletzungen – von Schürfwunden bis zu Schädelbrüchen – sind dabei die häufigste Verletzungsart. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ (BAG) sagt, dass Lauflernhilfen für Kleinkinder eine der häufigsten Unfallursachen im elterlichen Heim darstellen.
Ein weiterer Aspekt, der gegen die Lauflernhilfen spricht, ist, dass Kinder, die häufig darin sitzen, ihrer motorischen Entwicklung eher hinterher laufen. Statt die Motorik zu fördern, wie viele Eltern erwarten, behindern die Geräte sie. Kinder, die oft im Gehfrei sind, lernen im Schnitt später laufen. Dass die motorische Entwicklung verzögert wird, hat beispielsweise 2002 eine britische Studie gezeigt.
Zwar gibt es seit 2001 eine europäische Norm (DIN EN 1273:2005), die der technischen Sicherheit der Geräte dient, doch reicht dies nach Ansicht der BAG nicht aus. Das Gefährdungspotenzial liegt jenseits technischer Funktionssicherheit. In Kanada hat der Gesetzgeber dies bereits erkannt. Dort ist der Verkauf von Lauflernhilfen seit Anfang 2004 landesweit verboten. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) setzt sich für ein Verbot der Lauflernhilfen in Deutschland ein.
Kinder lernen ohne jegliche Unterstützung Laufen, dazu benötigen sie keinerlei Hilfen. Unbedenklicher sind allerdings Schiebe- oder Puppenwagen, die manchmal auch als Lauflernhilfe bezeichnet werden. Diese haben häufig eine Ladefläche, so dass sie später auch noch als Transportmittel für alle möglichen Spielsachen Verwendung finden können und weit länger als ein Gehfrei genutzt werden.
Foto: Bob Deng/Flickr unter CC BY-SA 2.0
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